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	<title>Jochen Hartloff</title>
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	<description>Für Sie im Landtag Rheinland-Pfalz</description>
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		<title>Hartloff kritisiert WLAN-Mitschnitte durch Google</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 08:29:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hartloff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[news]]></category>

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		<description><![CDATA[Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat Google für seine WLAN-Mitschnitte durch „Google-Street-View“ Fahrzeuge kritisiert. Nach Medienberichten hat die amerikanische Telekom-Behörde FCC ermittelt, dass die Software dazu von einem Google-Mitarbeiter geschrieben wurde und die Daten nicht, wie zuerst behauptet, aufgrund eines Programmfehlers mitgeschnitten wurden. Es sei bedauerlich, dass Google auch weiterhin seine Salamitaktik aufrechterhält und immer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat Google für seine<br />
WLAN-Mitschnitte durch „Google-Street-View“ Fahrzeuge kritisiert.<br />
Nach Medienberichten hat die amerikanische Telekom-Behörde FCC ermittelt, dass<br />
die Software dazu von einem Google-Mitarbeiter geschrieben wurde und die Daten<br />
nicht, wie zuerst behauptet, aufgrund eines Programmfehlers mitgeschnitten wurden.<br />
Es sei bedauerlich, dass Google auch weiterhin seine Salamitaktik aufrechterhält und<br />
immer nur dann etwas offenlegt, wenn es keinen anderen Ausweg gibt.<span id="more-935"></span><br />
„Dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre kommt ein hoher<br />
Stellenwert zu. Es darf kein Spähen über Hecken oder in WLAN-Netze geben, ohne<br />
dass die Voraussetzungen und die Sanktionen eindeutig und klar gesetzlich definiert<br />
sind. Der Schutz der Privatsphäre darf nicht von der Bereitschaft desjenigen<br />
abhängen, der die Persönlichkeitsrechte gefährdet. Man bekommt den Eindruck, dass<br />
bei Google erst einmal alles technisch Mögliche ausgereizt wird, um sich dann im<br />
Anschluss, wenn alles bereits vollzogen ist, mit den rechtlichen Aspekten<br />
‚rumzuschlagen’ “, so Hartloff.<br />
Ein von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebenes<br />
Rechtsgutachten stellte bereits 2010 zu dem Dienst „Google Street View“ fest, dass<br />
die flächendeckende Erfassung von Personen, Pkws und Häusern gegen Vorschriften<br />
des Bundesdatenschutzgesetzes verstößt.<br />
Die rheinland-pfälzische Landesregierung erarbeitete deshalb im Jahr 2010 einen<br />
Gesetzentwurf zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unbefugten fotografischen<br />
und filmischen Aufzeichnungen von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen<br />
Geodaten. Da auch Hamburg und das Saarland vergleichbare Regelungsziele<br />
entwickelt hatten, brachten die drei Bundesländer unter Federführung von Rheinland-<br />
Pfalz im Juli 2010 einen gemeinsamen Gesetzesantrag in den Bundesrat ein, der<br />
einstimmig beschlossen wurde.<br />
Die Bundesregierung hat diesen Gesetzesvorstoß, der im Bundestag nicht weiter<br />
beraten wurde, abgelehnt. Bevorzugt wurde vielmehr ein sogenannter<br />
selbstregulierender Datenschutz-Kodex, mit dem sich die wichtigsten Anbieter von<br />
Panoramabilderdiensten im Internet zur Einhaltung bestimmter Regeln verpflichten.<br />
Der Datenschutz-Kodex, der im Februar 2011 durch den Branchenverband BITKOM<br />
vorgelegt wurde und von den acht maßgeblichen Unternehmen, darunter auch Google<br />
und Microsoft, unterzeichnet ist, bleibe aber in wesentlichen Punkten hinter dem<br />
Schutzniveau des maßgeblich unter rheinland-pfälzischer Federführung erarbeiteten<br />
Gesetzentwurfs vom Juli 2010 zurück, erklärte der Minister.<br />
„Die Selbstverpflichtungserklärung der Geodatendiensteanbieter schafft keine<br />
rechtlich verbindlichen Vorgaben und gilt zudem ausschließlich für diejenigen<br />
Unternehmen, die der Selbstverpflichtungserklärung beigetreten sind. Diese haben<br />
jedoch jederzeit die Möglichkeit der Kündigung. Ebenso lassen sich Verstöße mangels<br />
Rechtsverbindlichkeit nicht durch eine selbständige Datenschutzaufsicht<br />
sanktionieren. Ein echter Verbraucherschutz ist also nicht gewährleistet.“</p>
<p>Information:<br />
Das von der Landesregierung zu Google Street View in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kam im<br />
Februar 2010 im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:<br />
1. Die Aufnahme und Abbildung von Straßenansichten durch Dienste wie Google Street View oberhalb<br />
der üblichen Augenhöhe, also ca. 2m, ist sowohl aus persönlichkeits- als auch nach<br />
datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Das gleiche gilt hinsichtlich der Aufnahme urheberrechtlich<br />
geschützter Werke.<br />
2. Bezüglich der Aufnahme und Abbildung von Straßenansichten aus Augenhöhe, also ca. 2m, ist<br />
hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit zu differenzieren:<br />
- Ansichten von Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften dürfen grundsätzlich für<br />
Dienste wie Google Street View fotografiert und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich<br />
gemacht werden.<br />
- Ansichten von Ein- und kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit<br />
individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen nicht<br />
grundsätzlich für Dienste wie Google Street View fotografiert und im Internet einer breiten Öffentlichkeit<br />
zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt für solche Gebäudeansichten, die in belebten<br />
Innenstadträumen belegen sind.<br />
3. Personen und sonstige im Straßenbild abgebildete Objekte mit Personenbezug wie z.B. Kfz-<br />
Kennzeichen dürfen nur anonymisiert abgebildet werden. Alleine eine Verpixelung reicht nicht aus,<br />
wenn aufgrund anderer Merkmale dennoch auf eine Person geschlossen werden kann.<br />
Anonymisierung liegt nicht vor, wenn weiterhin ein unbearbeiteter Rohdatensatz existiert.<br />
4. In Einzelfällen können auch sonstige Persönlichkeitsrechte Abgebildeter verletzt sein.</p>
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		<title>Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken lange überfällig</title>
		<link>http://jochen-hartloff.de/2012/04/23/gesetzentwurf-der-bundesregierung-gegen-unseriose-geschaftspraktiken-lange-uberfallig/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 07:40:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hartloff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[news]]></category>

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		<description><![CDATA[Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat heute in Mainz begrüßt, dass das Bundesjustizministerium endlich tätig geworden ist und offensichtlich ein Referentenentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen vorliegt. Dieser ist im Internet vorzeitig bekanntgeworden und wurde mittlerweile vom zuständigen Ministerium bestätigt. Nach Medienberichten blockiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den entsprechenden Entwurf in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat heute in Mainz begrüßt,<br />
dass das Bundesjustizministerium endlich tätig geworden ist und offensichtlich ein<br />
Referentenentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen<br />
Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen vorliegt. Dieser ist im Internet<br />
vorzeitig bekanntgeworden und wurde mittlerweile vom zuständigen Ministerium<br />
bestätigt. Nach Medienberichten blockiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den<br />
entsprechenden Entwurf in der Ressortabstimmung.<span id="more-932"></span><br />
„Es kann nicht sein, dass die verbraucherschützenden Neuregelungen gegen<br />
Abzocke bei unerlaubter Telefonwerbung und bei urheberrechtlichen Verletzungen,<br />
die wir dringend brauchen, aufgrund von koalitionsinternen Querelen und politischer<br />
Ziellosigkeit nicht umgesetzt werden können. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern<br />
schlicht unverantwortlich“, so der Minister.<br />
Hartloff stellte in diesem Zusammenhang noch einmal dar, dass der Bundesrat schon<br />
lange Handlungsbedarf gesehen und bereits umfassende verbraucherschützende<br />
Regelungen eingefordert habe. „Rheinland-Pfalz fordert bereits seit 2008 im<br />
Bundesrat die sogenannte Bestätigungslösung. Dies bedeutet, dass alle Verträge im<br />
Zusammenhang mit unlauterer Telefonwerbung nur Gültigkeit erlangen, wenn der<br />
Verbraucher den Vertrag im Nachgang an das Telefonat innerhalb von zwei Wochen<br />
in Textform bestätigt. Leider ist dieser Punkt anscheinend nach wie vor nicht<br />
vorgesehen“, erklärte der Minister.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rheinland-Pfalz für Button-Lösung</title>
		<link>http://jochen-hartloff.de/2012/03/30/rheinland-pfalz-fur-button-losung/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 08:48:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hartloff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[news]]></category>

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		<description><![CDATA[„Aus rheinland-pfälzischer Sicht ist zu begrüßen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem vorliegendem Gesetzentwurf endlich einen besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet erhalten sollen. Die Button-Lösung sorgt für mehr Preistransparenz und macht Schluss mit ungewollten Abos und Verträgen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern durch vermeintlich kostenfreie Angebote trickreich untergeschoben werden. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Aus rheinland-pfälzischer Sicht ist zu begrüßen, dass Verbraucherinnen und<br />
Verbraucher mit dem vorliegendem Gesetzentwurf endlich einen besseren Schutz vor<br />
Kostenfallen im Internet erhalten sollen. Die Button-Lösung sorgt für mehr<br />
Preistransparenz und macht Schluss mit ungewollten Abos und Verträgen, die<br />
Verbraucherinnen und Verbrauchern durch vermeintlich kostenfreie Angebote<br />
trickreich untergeschoben werden. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher<br />
gestärkt, und der Internetabzocke wird ein wirkungsvoller Hebel entgegengesetzt“,<br />
betonte Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff heute in Berlin anlässlich der<br />
Tagung des Bundesrates.<span id="more-930"></span><br />
Leider komme der Gesetzentwurf für Tausende von Verbraucherinnen und<br />
Verbrauchern zu spät. Schon seit Jahren sei dringend eine gesetzliche Lösung zum<br />
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet notwendig<br />
gewesen.<br />
„Auf Initiative von Rheinland-Pfalz hatte der Bundesrat bereits 2008 im Zuge des<br />
Gesetzgebungsverfahrens zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung die<br />
Einführung der Bestätigungs-, beziehungsweise Button-Lösung gefordert, und zwar in<br />
Form der sogenannten Doppelklicklösung, bei der Kostenbestätigung und Bestellung<br />
in zwei voneinander getrennten Schritten erfolgen“, unterstrich der Minister.<br />
Zwischenzeitlich wurde die verpflichtende Einführung der Button-Lösung über die EURichtlinie<br />
über Rechte der Verbraucher geregelt.<br />
„Leider war die Doppelklicklösung im Dialog mit Wirtschaft und Verbänden nicht<br />
durchsetzbar. Dennoch ist eine gesamteuropäische Lösung, wie sie jetzt vorliegt,<br />
ohne Zweifel sinnvoll und zu befürworten. Auch Rheinland-Pfalz hat sich dafür<br />
eingesetzt“, so der Minister.<br />
Hartloff bemängelte, dass sich die Richtlinien-Verhandlungen seit Vorschlag der EUKommission<br />
im Oktober 2008, über einen Zeitraum von knapp drei Jahren<br />
hinausgezögert hätten.<br />
„Daher wäre die Einführung einer nationalen Regelung, wie schon 2008 vom<br />
Bundesrat gefordert, ein notwendiger Zwischenschritt gewesen, um Verbraucherinnen<br />
und Verbraucher in Deutschland angemessen vor unseriösen Internetgeschäften zu<br />
schützen. Die Bundesregierung hat die Chance vertan, nationale Schutzvorschriften<br />
zu etablieren, die Standards hätten setzen können für eine europäische Lösung.&#8221;<br />
Information:<br />
Laut einer Untersuchung des Sozialforschungsinstitut Infas vom Sommer letzten Jahres sind bereits<br />
5,4 Millionen deutsche Internetnutzer auf eine Abo-Falle hereingefallen &#8211; das entspricht elf Prozent aller<br />
deutschen Internetnutzer. Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen<br />
eingehenden Beschwerden auf rund 22.000 pro Monat.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Privatversicherte sollen ihre Rechte zum Tarifwechsel wahrnehmen</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 07:56:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hartloff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[news]]></category>

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		<description><![CDATA[„Einige private Krankenversicherungen haben zum Jahreswechsel die Beiträge massiv erhöht. Dies trifft vor allem ältere Versicherte, die in der Regel nicht mehr zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln können. Langjährig privat Krankenversicherte haben oft nur die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif bei ihrem Versicherer zu wechseln. Über die Wechselmöglichkeiten werden die betroffenen Versicherten aber gar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Einige private Krankenversicherungen haben zum Jahreswechsel die Beiträge<br />
massiv erhöht. Dies trifft vor allem ältere Versicherte, die in der Regel nicht mehr zu<br />
einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln können. Langjährig privat<br />
Krankenversicherte haben oft nur die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif bei ihrem<br />
Versicherer zu wechseln. Über die Wechselmöglichkeiten werden die betroffenen<br />
Versicherten aber gar nicht oder nur unzureichend informiert“, bemängelte<br />
Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff heute in Mainz anlässlich der heutigen<br />
aktuellen Veröffentlichung der Ergebnisse einer Erhebung der Verbraucherzentralen<br />
zu Beschwerden von Privatversicherten zur aktuellen Preiserhöhungswelle.<span id="more-927"></span><br />
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat jeder Kunde das Recht, einen anderen<br />
Tarif zu verlangen, solange der Versicherungsschutz gleich bleibt. Darüber hinaus<br />
sieht das Gesetz vor, dass die Altersrückstellungen und alle erworbenen Rechte aus<br />
dem Vertrag weiterhin bestehen bleiben. Ist ein Versicherter über 60 Jahre alt, besteht<br />
eine Beratungs- und Informationspflicht des Versicherungsunternehmens, bei allen<br />
anderen muss zumindest auf das Recht zum Tarifwechsel hingewiesen werden.<br />
„Die Stiftung Warentest kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass trotz der gesetzlichen<br />
Regelungen die alltägliche Praxis ganz anders aussieht. So wird beispielsweise<br />
zusätzlich ein Risikozuschlag verlangt oder eine Wartezeit vorgeschrieben. Dies ist<br />
aber nur zulässig, wenn die Leistungen in dem neuen Tarif höher und umfassender<br />
sind als in dem bisherigen Tarif und der Kunde das Leistungsangebot auch<br />
angenommen hat“, so Hartloff.<br />
Der Minister erläuterte weiter, dass das Bundesverwaltungsgericht in einer<br />
Entscheidung aus dem Jahr 2010 bereits festgestellt habe, dass das Recht, den Tarif<br />
zu wechseln, ausgehöhlt werde, wenn von den wechselwilligen<br />
Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern ein pauschaler<br />
Beitragszuschlag erhoben werde. Außerdem führe der &#8220;Tarifstrukturzuschlag&#8221; zu einer<br />
unzulässigen Schlechterstellung der Tarifwechsler gegenüber Neukundinnen und<br />
Neukunden.<br />
„Im Wettbewerb um junge Neukundinnen und -kunden bieten die PKVs oft neue<br />
Tarife, mit im Vergleich zu den bestehenden Tarifen günstigeren Beitragssätzen, an.<br />
Dies hat zur Folge, dass aufgrund der höheren Kosten im alten Tarif die Prämien<br />
steigen. Ältere Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer haben daher<br />
das Recht, aus einem wegen der Altersstruktur mit hohen Prämien belasteten Tarif in<br />
einen günstigen neuen Tarif zu wechseln. Den Bestandsversicherten darf der<br />
Wechsel in einen neuen Tarif nicht erschwert werden. Ich rufe die betroffenen<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, sich aktiv gegen diese<br />
Vorgehensweisen zu wehren. Die Kundinnen und Kunden der betroffenen Versicherer<br />
sollten sich nicht abspeisen lassen“, betonte Hartloff.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mobile Payment weiter im Kommen &#8211; Transparenz erforderlich</title>
		<link>http://jochen-hartloff.de/2012/03/15/mobile-payment-weiter-im-kommen-transparenz-erforderlich/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Mar 2012 10:10:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hartloff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[news]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://jochen-hartloff.de/?p=921</guid>
		<description><![CDATA[Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff wies heute in Mainz anlässlich des Weltverbrauchertages darauf hin, dass im Bereich Finanzen das Thema „Mobile Payment“ immer bedeutender wird. „Auch im Bereich Finanzen stellt uns die technologische Entwicklung vor immer neue Herausforderungen und schafft neue Querschnittsfelder. So ist davon auszugehen, dass uns das Thema Mobile Payment in Zukunft verstärkt beschäftigen wird“, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff wies heute in Mainz anlässlich des<br />
Weltverbrauchertages darauf hin, dass im Bereich Finanzen das Thema „Mobile<br />
Payment“ immer bedeutender wird.<br />
„Auch im Bereich Finanzen stellt uns die technologische Entwicklung vor immer neue<br />
Herausforderungen und schafft neue Querschnittsfelder. So ist davon auszugehen,<br />
dass uns das Thema Mobile Payment in Zukunft verstärkt beschäftigen wird“, erklärte<br />
der Minister.<span id="more-921"></span><br />
Mit „Mobile Payment“ können Verbraucher und Verbraucherinnen per Handy<br />
bezahlen. Weltweit arbeiten Handyhersteller, Netzbetreiber und Finanzdienstleister an<br />
der Weiterentwicklung entsprechender Bezahlsysteme. So gab Google im September<br />
2011 den Startschuss für den Dienst &#8220;Google-Wallet&#8221;, bei dem Nutzer lediglich eine<br />
PIN eingeben und ihr Handy an ein Lesegerät halten müssen, um zu bezahlen.<br />
Möglich wird die Datenübertragung, die auch kontaktlos erfolgen kann, durch die<br />
sogenannte Nah-Funk-Technologie (Near-Filed-Communication/ NFC). Die<br />
Zahlungsabwicklung kann u.a. über eine spezielle Google Pre-Paid-Card erfolgen,<br />
über welche die Abrechnung per Kreditkarte möglich wird. Derzeit steht Google-Wallet<br />
nur in den USA begrenzt für einen kleineren Nutzerkreis zur Verfügung.<br />
&#8220;Durch Mobile Payment können kleinste Zahlungen auf den einzelnen Verbraucher<br />
zurückverfolgt werden. Daher kann die Gefahr der Profilbildung bestehen. Bereits Ort<br />
und Zeit eines Einkaufs können auf Nutzergewohnheiten schließen lassen. Chancen,<br />
Nutzen und Risiken liegen für die Verbraucherinnen und Verbraucher meist sehr eng<br />
beieinander und dies zumeist ohne dass die Kundin oder der Kunde das wirklich<br />
abschätzen kann&#8221;, so der Minister.<br />
Für Unternehmen seien solche Daten insbesondere interessant, um Werbung<br />
möglichst passgenau auf den Verbraucher zuzuschneiden. Wenn zum Beispiel<br />
bekannt sei, dass ein Verbraucher gerade durch ein Einkaufszentrum geht, könnten<br />
Angebote zeitnah aufs Handy geschickt werden.<br />
Hartloff wies darauf hin, dass vor allem Transparenz erforderlich sei, um<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher von Beginn an umfassend, auch über mögliche<br />
Risiken, zu informieren.<br />
„Denn es wird auch von der Sicherheit und dem Schutz der persönlichen Daten<br />
abhängen, ob die Kunden das neue Angebot annehmen. Daher ist es dringend<br />
erforderlich auch beim Mobile Payment die Verantwortlichkeiten für die Zahlmethoden<br />
festzulegen. Gerade im Hinblick auf die Vielzahl von Beteiligten kann die<br />
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegebenenfalls problematisch sein. Diese Fragen<br />
müssen dringend geklärt werden“, bekräftigte der Minister.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zentrales Vollstreckungsgericht für Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern</title>
		<link>http://jochen-hartloff.de/2012/03/14/zentrales-vollstreckungsgericht-fur-rheinland-pfalz-in-kaiserslautern/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 10:37:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hartloff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[news]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://jochen-hartloff.de/?p=919</guid>
		<description><![CDATA[Justizminister Jochen Hartloff teilte heute in Mainz mit, dass das zukünftige zentrale Vollstreckungsgericht für Rheinland-Pfalz, wie bereits angekündigt, in Kaiserslautern seine Arbeit aufnehmen wird. Damit werde in erster Linie eine bundesgesetzliche Regelung umgesetzt. „Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wird im Wesentlichen die Informationsbeschaffung für die Gläubigerinnen und Gläubiger verbessert. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Justizminister Jochen Hartloff teilte heute in Mainz mit, dass das zukünftige zentrale<br />
Vollstreckungsgericht für Rheinland-Pfalz, wie bereits angekündigt, in Kaiserslautern<br />
seine Arbeit aufnehmen wird. Damit werde in erster Linie eine bundesgesetzliche<br />
Regelung umgesetzt.<span id="more-919"></span><br />
„Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wird im<br />
Wesentlichen die Informationsbeschaffung für die Gläubigerinnen und Gläubiger<br />
verbessert. Das Gesetz sieht unter anderem die zentrale Verwaltung der<br />
elektronischen Vermögensverzeichnisse und die zentrale Führung des<br />
Schuldnerverzeichnisses durch ein mittels Rechtsverordnung zu bestimmendes<br />
landesweites zentrales Vollstreckungsgericht vor“, erklärte Hartloff.<br />
Das werde zu einer Verbesserung der Durchsetzung von Gläubigerforderungen<br />
führen, da beispielsweise zukünftig ein Gerichtsvollzieher Informationen schnell in<br />
elektronischer Form abrufen und Fremdauskünfte bei den Trägern der<br />
Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-<br />
Bundesamt einholen kann.</p>
<p>Durch die 21. Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die<br />
gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen und Angelegenheiten der freiwilligen<br />
Gerichtsbarkeit soll in Abstimmung das Amtsgericht Kaiserslautern als Standort für<br />
das zentrale Vollstreckungsgericht in Rheinland-Pfalz bestimmt werden. Die<br />
Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
„Das Amtsgericht Kaiserslautern ist sowohl im Blick auf die Datenverfügbarkeit und<br />
die Datensicherheit als auch auf die informationstechnische Infrastruktur und<br />
Netzanbindung für die Einrichtung des zentralen Vollstreckungsgerichts bestens<br />
geeignet. Eine entsprechende Bandbreite zur Datenübertragung ist bereits<br />
vorhanden“, betonte der Minister.<br />
Kaiserslautern habe sich in informationstechnischer Hinsicht als zentraler<br />
Betriebsstandort bereits in der Vergangenheit bewährt.<br />
„So werden hier seit Anfang des Jahres 2007 die Datenbanken der Insolvenzgerichte<br />
des Bezirks des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zentral betrieben.<br />
Weiterhin wurde das derzeit eingesetzte elektronische<br />
Schuldnerverzeichnisprogramm durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des<br />
Amtsgerichts Kaiserslautern entwickelt und wird dort weiterhin gepflegt.“</p>
<p>Information:<br />
Vollstreckungsgerichte sind für die ihnen durch Gesetz zugewiesenen Anordnungen von<br />
Vollstreckungshandlungen zuständig. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung &#8211; damit wird die<br />
Durchsetzung eines materiellen Anspruchs mit staatlichem Zwang bezeichnet &#8211; durch den<br />
Gerichtsvollzieher ist ihnen die mit dieser Vollstreckungshandlung resultierende Führung des<br />
Schuldnerverzeichnisses und die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse übertragen. Andere<br />
alltägliche Beispiele, bei denen die Mitwirkung des Amtsgerichts als Vollstreckungsgerichts notwendig<br />
ist, sind etwa Lohn- oder Kontopfändungen. Das Vollstreckungsgericht ist aber auch zuständig für die<br />
Gewährung von Vollstreckungsschutz, beispielsweise bei einer bevorstehenden Wohnungsräumung<br />
durch den Gerichtsvollzieher.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Finanz-TÜV &#8211; lediglich Marketingmaßnahme der Bundesregierung</title>
		<link>http://jochen-hartloff.de/2012/03/07/finanz-tuv-lediglich-marketingmasnahme-der-bundesregierung/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Mar 2012 09:33:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hartloff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[news]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://jochen-hartloff.de/?p=914</guid>
		<description><![CDATA[Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat die Pläne des Koalitionsausschusses der Bundesregierung zum geplanten Finanzsiegel scharf angegriffen und als „hohle Marketingmaßnahme“ der Bundesregierung bezeichnet. „Wir erleben hier einen wirklich bemerkenswerten Vorgang. Diese Bundesregierung täuscht wiederholt Handlungsfähigkeit im Bereich des Verbraucherschutzes vor. Das geplante Gütesiegel für Finanzprodukte wird mit gerade einmal 1,5 Millionen Euro finanziert, genau der Betrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat die Pläne des Koalitionsausschusses<br />
der Bundesregierung zum geplanten Finanzsiegel scharf angegriffen und als „hohle<br />
Marketingmaßnahme“ der Bundesregierung bezeichnet. „Wir erleben hier einen<br />
wirklich bemerkenswerten Vorgang. Diese Bundesregierung täuscht wiederholt<br />
Handlungsfähigkeit im Bereich des Verbraucherschutzes vor. Das geplante<br />
Gütesiegel für Finanzprodukte wird mit gerade einmal 1,5 Millionen Euro finanziert,<br />
genau der Betrag der im Haushalt 2011 der Stiftung Warentest gekürzt wurde.<br />
Weiterhin fehlt ein Gesamtkonzept. Hier wird Klientelpolitik betrieben und mit einem<br />
geradezu einzigartigen Verdeckungsmanöver auch noch Verbrauchschutzpolitik<br />
vorgegaukelt“, so der Minister.<span id="more-914"></span><br />
Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses erhält die Stiftung Warentest ab dem<br />
Jahr 2013 eine jährliche Zuwendung in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Die Mittel sind<br />
für die Ausweitung der Arbeit im Bereich der Finanzprodukte vorgesehen. Die Stiftung<br />
Warentest soll zukünftig Geldanlageprodukte in bestimmte Anlagekategorien<br />
einordnen. Allerdings wurde von verschiedenen Seiten bereits seit längerer Zeit<br />
gefordert, ein Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes vorzulegen, das<br />
alle Produkte und Vertriebswege umfasst und Transparenz, Verständlichkeit und<br />
Sicherheit für Verbraucher gewährleistet.<br />
„So hatte die SPD bereits im Jahr 2009 eine Art ‚Ampelkennzeichnung’ für<br />
Finanzprodukte vorgeschlagen, wobei die Vergabe durch einen Farb-Noten-‚Finanz-<br />
TÜV’ erfolgen sollte. Darüber hinaus sollte jede Geldanlage in Kurzform auf einer<br />
Seite mit allen wichtigen Daten und Risiken beschrieben werden. 2010 hatte die SPDBundestagsfraktion<br />
gefordert, für Verkaufsprospekte eine freiwillige Zertifizierung<br />
(Gütesiegel) zu entwickeln, die über die Prüfung der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit und Kohärenz hinaus auch<br />
die Kontrolle der inhaltlichen Angaben umfassen sollte. Die Zertifizierung sollte über<br />
ein Wirtschaftsprüfergutachten erfolgen, das bei der BaFin zur Einsichtnahme durch<br />
die Anleger in einer Datenbank hinterlegt werden sollte“, so Hartloff.<br />
Ergänzend müsse, wie auch von den Verbraucherzentralen gefordert, ein<br />
Finanzmarktwächter beim Bundesverband der Verbraucherzentralen angesiedelt<br />
werden. „Denn die Verbraucherzentralen haben auch aufgrund ihrer<br />
Beratungstätigkeit eine besondere Nähe zu Problemen der Verbraucherinnen und<br />
Verbraucher und nehmen heute schon die Aufgabe der verbraucherbezogenen<br />
Marktbeobachtung wahr“, erklärte der Minister.<br />
Als Marktwächter sollten die Verbraucherzentralen den Markt intensiv beobachten,<br />
unlautere Vertriebspraktiken aufspüren und durch Abmahnungen und<br />
Unterlassungsklagen unterbinden. Neben der Marktanalyse sollte der Marktwächter<br />
ein Anhörungs- und Beschwerderecht gegenüber der BaFin erhalten.<br />
„Alle Vorschläge liegen einige Jahre auf dem Tisch. Die Bundesregierung hat sich nun<br />
in einem ‚Kraftakt’ zu einer Lösung entschieden, die die vorhandenen Probleme nicht<br />
beseitigt. Risikobehaftete Anlageprodukte können weiterhin ohne ausreichende<br />
Kennzeichung vertrieben werden. Jedem ist klar, dass bei mehreren 100.000<br />
verschiedener Finanzprodukte die Lösung nicht bei einer jährlichen Aufstockung der<br />
Mittel um 1,5 Millionen Euro liegen kann“, betonte Hartloff.</p>
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		<title>Functional food kritisch betrachten</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 09:55:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hartloff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[news]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://jochen-hartloff.de/?p=912</guid>
		<description><![CDATA[Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff erklärte heute in Mainz, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich Lebensmittel, die unter dem Stichwort „functional food“ angeboten würden, vor der Kaufentscheidung genauer und mit kritischen Sachverstand anschauen sollten. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten sich die tägliche Nahrung aus einem vielfältigen Angebot unterschiedlichster Lebensmittel zusammenstellen. „Einige der angebotenen Lebensmittel lassen sich unter dem Stichwort [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff erklärte heute in Mainz, dass<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher sich Lebensmittel, die unter dem Stichwort<br />
„functional food“ angeboten würden, vor der Kaufentscheidung genauer und mit<br />
kritischen Sachverstand anschauen sollten. Verbraucherinnen und Verbraucher<br />
könnten sich die tägliche Nahrung aus einem vielfältigen Angebot unterschiedlichster<br />
Lebensmittel zusammenstellen.<span id="more-912"></span><br />
„Einige der angebotenen Lebensmittel lassen sich unter dem Stichwort ‚functional<br />
food’ oder ‚funktionelle Lebensmittel’ zusammenfassen. Diese Lebensmittel sollen bei<br />
normalem Verzehr einen zusätzlichen positiven Einfluss auf die Gesundheit haben.<br />
Dazu werden den Lebensmitteln bestimmte Stoffe, zum Beispiel Vitamine,<br />
Mineralstoffe, sekundäre Pflanzenstoffe zugesetzt. Allen Verbraucherinnen und<br />
Verbrauchern, insbesondere denen, die sich wegen teils gegensätzlicher Aussagen<br />
zum gesundheitlichen Nutzen der funktionellen Lebensmittel verunsichert fühlen, ist<br />
eher eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung zu empfehlen“, so<br />
Hartloff.<br />
Für die Sicherheit dieser Lebensmittel ist nach europäischem Recht der Hersteller<br />
verantwortlich. Zusätzlich unterliegen diese sehr unterschiedlichen Lebensmittel auch<br />
speziellen europarechtlichen Regelungen. So dürfen einem Lebensmittel nur<br />
bestimmte Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden.<br />
Manche der funktionellen Lebensmittel fallen zudem unter die Definition eines<br />
neuartigen Lebensmittels und benötigen eine Genehmigung vor dem<br />
Inverkehrbringen.<br />
Auch die Auslobung gesundheitsbezogener Eigenschaften ist europarechtlich<br />
geregelt. Gesundheitsbezogene Angaben dürften demnach nur nach<br />
wissenschaftlicher Bewertung durch die Europäische Behörde für<br />
Lebensmittelsicherheit verwendet werden. Die Bestimmungen der Verordnung werden<br />
nach und nach umgesetzt.<br />
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht beirren lassen. Eine<br />
vollwertige und ausgewogene Ernährung ist auch mit herkömmlichen Lebensmitteln<br />
problemlos möglich und sorgt für eine optimale Versorgung mit wichtigen Nährstoffen,<br />
Vitaminen und Mineralstoffen&#8221;, erklärte Hartloff.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Sicherheit an den Gerichten hat Priorität</title>
		<link>http://jochen-hartloff.de/2012/02/29/sicherheit-an-den-gerichten-hat-prioritat/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 09:26:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hartloff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Justizminister Jochen Hartloff hat anlässlich eines Sondertreffens mit den Chefpräsidenten und Generalstaatsanwälten des Landes die besondere Bedeutung der Sicherheit an den rheinland-pfälzischen Gerichten betont. „Der Sicherheit an und in den Gerichten und Justizgebäuden kommt ein besonders hoher Stellenwert zu. Die Frage, wie diese Sicherheit gewährleistet werden kann, ist daher Gegenstand ständiger Überlegungen und eines intensiven [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Justizminister Jochen Hartloff hat anlässlich eines Sondertreffens mit den<br />
Chefpräsidenten und Generalstaatsanwälten des Landes die besondere Bedeutung<br />
der Sicherheit an den rheinland-pfälzischen Gerichten betont.<br />
„Der Sicherheit an und in den Gerichten und Justizgebäuden kommt ein besonders<br />
hoher Stellenwert zu. Die Frage, wie diese Sicherheit gewährleistet werden kann, ist<br />
daher Gegenstand ständiger Überlegungen und eines intensiven Austausches<br />
zwischen meinem Haus und der Praxis. Aus diesem Grunde hat sich bereits vor mehr<br />
als zwei Jahren die Arbeitsgruppe &#8220;Sicherheit an den rheinland-pfälzischen Gerichten<br />
und Staatsanwaltschaften&#8221; konstituiert. Die Leistungen der Arbeitsgruppe können von<br />
sämtlichen Justizbehörden des Landes in Anspruch genommen werden.Zentrale<br />
Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, konkrete Empfehlungen zur Gebäudesicherheit,<br />
zur Sicherheitstechnik und zum Sicherheitstraining zu erarbeiten. Ziel ist die<br />
Erhöhung der Sicherheit durch das fortlaufende Erkennen von Entwicklungen in<br />
Sicherheitsfragen, die Durchführung von Trainingsmaßnahmen und die Beratung der<br />
Behördenleiterinnen und Behördenleiter in Sicherheitsfragen vor Ort. Die<br />
Arbeitsgruppe ist mit Personen besetzt, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen<br />
Tätigkeit über eine besondere Kompetenz in Fragen der Sicherheit verfügen.<span id="more-908"></span></p>
<p>Schulungen für Wachtmeisterinnen und Wachtmeister zur &#8220;Eigensicherung im<br />
Justizwachtmeisterdienst&#8221; sowie zur &#8220;Eigensicherung&#8221; für Richterinnen und Richter<br />
sowie Angehörige des Nichtrichterlichen Dienstes werden bereits regelmäßig<br />
durchgeführt. Die Anzahl der Justizwachtmeister wurde im Haushalt 2011 um zehn<br />
Stellen erhöht.<br />
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Arbeitsgruppe sind die Entwicklung eines<br />
Krisenmanagements und einer Notfallplanung für Gerichtsgebäude, die Prüfung<br />
sinnvoller Alarmierungswege in den Justizgebäuden und Fragestellungen der<br />
Gebäudesicherheit im Allgemeinen wie im Einzelfall. In einer Vielzahl von Fällen ist es<br />
gelungen, den Behördenleiterinnen und Behördenleitern vor Ort bei der Bewältigung<br />
konkreter Herausforderungen wertvolle Hilfe zu leisten.<br />
Bereits seit längerem ist die Arbeitsgruppe Sicherheit unter anderem damit befasst,<br />
eine einheitliche Rahmenrichtlinie für Krisenmanagement und Notfallplanung zu<br />
erarbeiten. Die Richtlinie soll in den Justizbehörden Grundlage einer einheitlichen<br />
Notfallplanung sein und auch Checklisten für alle denkbaren Arten<br />
sicherheitsrelevanter Vorkommnisse enthalten, anhand derer die Verantwortlichen vor<br />
Ort die zu treffenden Maßnahmen abarbeiten könnten. Die Erarbeitung der Richtlinie<br />
ist bereits weitgehend abgeschlossen. Sie wird dieses Jahr in Kraft treten.<br />
Unabhängig hiervon wird bei laufenden baulichen Maßnahmen den individuellen<br />
Sicherheitsbelangen Rechnung getragen.<br />
&#8220;Trotz der bereits seit Jahren durchgeführten umfangreichen Maßnahmen soll die<br />
Frage, wie Sicherheit an und in den Gerichten und Justizgebäuden gewährleistet<br />
werden kann, aufgrund des tragischen Ereignisses in dem Amtsgericht Dachau weiter<br />
überdacht werden. Es gilt, die richtige Balance zwischen dem ungehinderten Zugang<br />
zu und den Sicherheitsbelangen in den Justizgebäuden zu finden. Die bereits<br />
eingeleiteten Maßnahmen sollen fortgeführt werden. Insbesondere sollen die von der<br />
Arbeitsgruppe durchgeführten Schulungsmaßnahmen fortgesetzt, ggf. auch erweitert<br />
und intensiviert werden. Es werden eine Verbesserung und Vereinheitlichung der<br />
Alarmierungswege angestrebt. Ziel ist es, jedem Bediensteten zu ermöglichen, von<br />
seinem Arbeitsplatz, aber auch aus den Sitzungssälen aus Notrufe absetzen zu<br />
können. Hierbei soll der Notruf auf mobilen Geräten auflaufen, die dem<br />
Justizwachtmeisterdienst zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt werden sollen. Die<br />
notwendigen Investitionen werden wir vornehmen. Es soll auch ein einheitlicher<br />
Standard bezüglich der Errichtung eines sogenannten kontrollierten Zugangs definiert<br />
und umgesetzt werden. Ziel ist es, Besucherinnen und Besuchern den Zutritt zu den<br />
Justizgebäuden grundsätzlich erst nach Durchführung einer visuellen Kontrolle &#8211; ggf.<br />
auch weiterer Maßnahmen &#8211; durch individuelle Betätigung eines<br />
Türöffnungsmechanismus zu ermöglichen.“</p>
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		<title>Rheinland-Pfalz bemängelt zu wenig Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 11:23:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hartloff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundesregierung bleibt Erklärung schuldig Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat in Mainz die geplante Regelung der Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung als einen „zahnlosen Tiger“ bezeichnet. „Bei dem jetzt bekannt gewordenen Gesamtpaket der Bundesregierung kann man den Eindruck gewinnen, dass den verantwortlichen Stellen leider kurz vor der Ziellinie die Puste ausgegangen ist“, betonte Hartloff. Hintergrund ist, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesregierung bleibt Erklärung schuldig<br />
Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat in Mainz die geplante<br />
Regelung der Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung als einen<br />
„zahnlosen Tiger“ bezeichnet. „Bei dem jetzt bekannt gewordenen Gesamtpaket der<br />
Bundesregierung kann man den Eindruck gewinnen, dass den verantwortlichen<br />
Stellen leider kurz vor der Ziellinie die Puste ausgegangen ist“, betonte Hartloff.<span id="more-903"></span><br />
Hintergrund ist, dass nach einem bekannt gewordenen Eckpunktepapier des<br />
Bundesjustizministeriums künftig nur für telefonisch geschlossene Verträge über<br />
sogenannte Gewinnspieldienste ein gesetzliches Formerfordernis, d.h. ein Vertrag in<br />
Textform, gelten soll. Für die übrigen Verträge bliebe es dabei, dass eine vorherige<br />
mündliche Einwilligung der Verbraucherin oder des Verbrauchers in Werbeanrufe<br />
genügt. Deren Vorliegen wird von unseriösen Anbietern häufig einfach behauptet.<br />
„Rheinland-Pfalz fordert bereits seit 2008 im Bundesrat, dass alle Verträge im<br />
Zusammenhang mit unlauterer Telefonwerbung nur Gültigkeit erlangen, wenn der<br />
Verbraucher den Vertrag im Nachgang an das Telefonat innerhalb von zwei Wochen<br />
in Textform bestätigt. Diese sogenannte Bestätigungslösung würde die Beweislast,<br />
dass es sich um einen unerlaubten Werbeanruf handelt, deutlich zugunsten der<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern.<br />
„Das Eckpunktepapier selbst spricht von einer Warnfunktion. Dennoch scheint die<br />
Bundesregierung der Ansicht zu sein, dass bei allen anderen Verträgen angerufene<br />
Personen diese Warnung nicht benötigten. Warum die Bundesregierung hier nicht<br />
tätig wird, erschließt sich nicht und wird auch nicht näher erläutert“, so der Minister.<br />
„Wenn ein potentieller Kunde am Telefon massiv bedrängt wird und im Anschluss ein<br />
Vertragsschluss behauptet wird, darf es keinen Unterschied machen, ob es sich um<br />
ein Gewinnspiel oder ein sonstiges nicht gewolltes Rechtsgeschäft handelt. Alles<br />
andere ist nur eine akademische Debatte, die man führen kann, die aber keinem<br />
Verbraucher hilft“, unterstrich Hartloff.<br />
Positiv bewertete der Minister die geplante Erhöhung des Bußgeldrahmens bei<br />
unerlaubten Werbeanrufen von 50.000 auf 300.000 Euro. Auch sei die Ausweitung der<br />
„Bußgeldbewehrung“ auf automatisierte Werbeanrufe zu begrüßen. Unseriöse<br />
Marketingunternehmen setzen in zunehmendem Maße automatische Anrufmaschinen<br />
ein. In einem zehnmonatigen Untersuchungszeitraum hat die Bundesnetzagentur<br />
2010 bundesweit mehr als 40.000 Beschwerden über derartige Anrufe registriert. Die<br />
Verbraucherzentralen haben nach eigenen Angaben zwischen März und November<br />
2010 fast 80.000 Beschwerden wegen unerwünschter Werbeanrufe registriert.</p>
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