Rheinland-Pfalz bemängelt zu wenig Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung

Bundesregierung bleibt Erklärung schuldig
Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat in Mainz die geplante
Regelung der Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung als einen
„zahnlosen Tiger“ bezeichnet. „Bei dem jetzt bekannt gewordenen Gesamtpaket der
Bundesregierung kann man den Eindruck gewinnen, dass den verantwortlichen
Stellen leider kurz vor der Ziellinie die Puste ausgegangen ist“, betonte Hartloff.
Hintergrund ist, dass nach einem bekannt gewordenen Eckpunktepapier des
Bundesjustizministeriums künftig nur für telefonisch geschlossene Verträge über
sogenannte Gewinnspieldienste ein gesetzliches Formerfordernis, d.h. ein Vertrag in
Textform, gelten soll. Für die übrigen Verträge bliebe es dabei, dass eine vorherige
mündliche Einwilligung der Verbraucherin oder des Verbrauchers in Werbeanrufe
genügt. Deren Vorliegen wird von unseriösen Anbietern häufig einfach behauptet.
„Rheinland-Pfalz fordert bereits seit 2008 im Bundesrat, dass alle Verträge im
Zusammenhang mit unlauterer Telefonwerbung nur Gültigkeit erlangen, wenn der
Verbraucher den Vertrag im Nachgang an das Telefonat innerhalb von zwei Wochen
in Textform bestätigt. Diese sogenannte Bestätigungslösung würde die Beweislast,
dass es sich um einen unerlaubten Werbeanruf handelt, deutlich zugunsten der
Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern.
„Das Eckpunktepapier selbst spricht von einer Warnfunktion. Dennoch scheint die
Bundesregierung der Ansicht zu sein, dass bei allen anderen Verträgen angerufene
Personen diese Warnung nicht benötigten. Warum die Bundesregierung hier nicht
tätig wird, erschließt sich nicht und wird auch nicht näher erläutert“, so der Minister.
„Wenn ein potentieller Kunde am Telefon massiv bedrängt wird und im Anschluss ein
Vertragsschluss behauptet wird, darf es keinen Unterschied machen, ob es sich um
ein Gewinnspiel oder ein sonstiges nicht gewolltes Rechtsgeschäft handelt. Alles
andere ist nur eine akademische Debatte, die man führen kann, die aber keinem
Verbraucher hilft“, unterstrich Hartloff.
Positiv bewertete der Minister die geplante Erhöhung des Bußgeldrahmens bei
unerlaubten Werbeanrufen von 50.000 auf 300.000 Euro. Auch sei die Ausweitung der
„Bußgeldbewehrung“ auf automatisierte Werbeanrufe zu begrüßen. Unseriöse
Marketingunternehmen setzen in zunehmendem Maße automatische Anrufmaschinen
ein. In einem zehnmonatigen Untersuchungszeitraum hat die Bundesnetzagentur
2010 bundesweit mehr als 40.000 Beschwerden über derartige Anrufe registriert. Die
Verbraucherzentralen haben nach eigenen Angaben zwischen März und November
2010 fast 80.000 Beschwerden wegen unerwünschter Werbeanrufe registriert.

Sicheres Spielzeug unter dem Weihnachtsbaum

Hartloff und Höfken: „11 Prozent der untersuchten Spielzeuge sind
mangelhaft“
„Unter dem Weihnachtsbaum soll nur sicheres Spielzeug liegen“, stellen
Verbraucherschutzminister Hartloff und Umweltministerin Höfken fest. Hier sei zuerst
der Handel in der Pflicht, aber: „Alle, die Spielzeug kaufen, sollten in jedem Fall genau
und kritisch hinschauen. Viele Mängel sind schon mit bloßem Auge und der eigenen
Nase zu erkennen.“ Weiter lesen …

Staatsminister Hartloff besucht Ausstellung “Feind ist, wer anders denkt“ in Zweibrücken

„Es ist für unsere Gesellschaft überlebenswichtig, sich immer wieder auch den
dunklen Seiten der Geschichte zu stellen. Es ist notwendig, die Erinnerung daran
wach zu halten, dass die DDR eine Diktatur war, in der Überwachung und
Bespitzelung zum festen Bestandteil des Alltags gehörte“, betonte Justizminister
Jochen Hartloff anlässlich der Eröffnung der Ausstellung “Feind ist, wer anders denkt“
im Herzoglichen Schloss in Zweibrücken, dem Sitz des Pfälzischen
Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft. Weiter lesen …

Neuregelung des Verbraucherinformationsgesetzes ist lediglich erster Schritt

Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff stellte in Mainz
anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung des
Rechts der Verbraucherinformation im Bundesrat klar, dass er in dem Gesetz nur
einen ersten Schritt hin zu einer schnelleren und transparenteren Information der
Verbraucher sehe.
“Die jetzt bestehende Veröffentlichungspflicht bei Verstößen gegen gesetzliche
Vorschriften ist wichtig für die Menschen und konsequent in der Sache.“
Bei Gefahr in Verzug könne nunmehr von einer Anhörung abgesehen werden. Ebenso
könnten Informationen nicht mehr so leicht als „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“
gekennzeichnet werden. „Das ist sicherlich ein erster Schritt hin zu mehr
Transparenz”, betonte der Minister. Weiter lesen …

Bericht der Verbraucherzentralen – erschreckendes Ergebnis für Inkassounternehmen

Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff wiederholte anlässlich der Vorstellung des
Berichts der Verbraucherzentralen in Berlin über die Auswertung von
Verbraucherbeschwerden zu Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen
abermals seine Kritik an der zögerlichen Haltung der Bundesregierung.
„Das Ergebnis des Berichts ist wirklich erschreckend. Eine Auswertung von über 4000
Verbraucherbeschwerden ergab, dass lediglich ein Prozent der Hauptforderungen, 53
Fälle, berechtigt waren, 15 Prozent der Forderungen, 537 Fälle, als unklar und 84
Prozent, 3.081 Fälle, als unberechtigt bewertet wurden. Dies ist mehr als unseriös und
hat anscheinend System“, wertete Hartloff diese Ergebnisse. Weiter lesen …

Hartloff für eine gesetzliche Regelung bei Spritpreiserhöhungen

Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat sich heute in Mainz für eine
gesetzliche Regelung bei Spritpreiserhöhungen zum Schutz der Verbraucherinnen
und Verbraucher ausgesprochen. „Was man derzeit an den Tankstellen beobachten
kann, ist schlicht der Missbrauch einer umfassenden Marktmacht. Das
Bundeskartellamt geht von der Existenz eines marktbeherrschenden Oligopols von
fünf großen Mineralölunternehmen in Deutschland aus. Sie verfügen über hohe
Marktanteile, ohne dass zwischen ihnen ein wesentlicher Wettbewerb besteht.
Natürlich geht das zu Lasten der Menschen“, so Hartloff.
Es seien deshalb gesetzliche Regelungen notwendig. „Das können zum Beispiel
Preisgenehmigungsverfahren sein, wie es sie ähnlich im Strom- oder Gasbereich
gibt.“ Weiter lesen …

Finanzprodukte auch weiterhin undurchsichtig / schnelle Regelung für den „Honorarberater“ gefordert

„Die Entwicklung der vergangenen 50 Jahre hat gezeigt, dass technischer Fortschritt,
die Internationalisierung der Märkte und die Finanzkrise zu einer wachsenden
Bedeutung der Verbraucherpolitik geführt haben. Daher ist es gut, dass es die
Verbraucherzentralen mit ihrer geballten Kompetenz gibt“, betonte
Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff anlässlich der Jubiläumsfeier zum 50-
jährigen Bestehen der Beratungsstelle Koblenz.
Hartloff beanstandete im Zusammenhang der Finanzmarktdiskussion, dass auch
weiterhin viele Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine „black box“
seien. Viele Kunden verlören mit Anlageprodukten, deren Risiko sie kaum bewerten
könnten, ihre Ersparnisse. Resultierend aus den Erfahrungen der Finanzmarktkrise
seien in den letzten Jahren Verbesserungen vollzogen worden, jedoch könnte man
diese nicht als ausreichend erachten. Weiter lesen …

Rheinland-pfälzische Sozialgerichtsbarkeit im bundesweiten Vergleich an der Spitze

„Die Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz trägt zum Rechtsfrieden in unserem
Land bei. Sie hat die unzähligen, zum Teil grundlegenden Änderungen und
Ergänzungen des Sozialrechts der letzten Jahre und insbesondere die mit der Reform
der Arbeitslosen- und Sozialhilfe verbundenen zusätzlichen Herausforderungen
vorbildhaft bewältigt“, betonte Justizminister Jochen Hartloff anlässlich der
Fortbildungsveranstaltung der rheinland-pfälzischen Sozialgerichtsbarkeit auf Schloss
Waldthausen. Weiter lesen …

Datenschutz unverzichtbar zur Sicherung rechtsstaatlicher Grundsätze

„Datenschutz und Datensicherheit sind unverzichtbar zur Sicherung rechtsstaatlicher
Grundsätze im Rahmen der weiteren Verbreitung des Einsatzes von IT-Techniken in
der Justiz. Die hochsensiblen personenbezogenen Informationen in Strafverfahren
erfordern wirksame Datenschutzregelungen, genauso wie sich die Frage der
Datensicherheit stellt, wenn Richterinnen und Richter Urteile am PC schreiben und
abspeichern“, betonte Justizminister Jochen Hartloff anlässlich des Treffens der
Datenschutzbeauftragten der rheinland-pfälzischen Justiz in Mainz.
Die Anforderungen an den Datenschutz müssten ständig an den technischen
Entwicklungsstand angepasst werden. Dies gelte für die Justiz gleichermaßen wie für
alle Bereiche der Landesverwaltung. In den letzten Jahren habe an den Gerichten und
Staatsanwaltschaften eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema Datenschutz
stattgefunden. „Wir werden weiter daran arbeiten, das Bewusstsein bei allen
Beteiligten zu schärfen, sensibel mit persönlichen Daten bei Prozessen umzugehen.

Dies wird aber auch weiterhin ein schwieriges Spannungsfeld bleiben, wie man zuletzt
auch beim sogenannten Kachelmannprozess sehen konnte“ so Hartloff.

Rechtsanwaltskammer Koblenz – moderner Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger

„Die Rechtsanwaltskammer ist ein moderner Dienstleister für ihre Mitglieder und die
Bürgerinnen und Bürger des nördlichen Rheinland-Pfalz. So ist die Anwaltskammer
bei der Suche nach spezialisierten Anwälten behilflich, informiert die Öffentlichkeit
über bedeutsame berufspolitische Fragen, ist Ansprechstelle bei Beschwerden über
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vermittelt bei internen und externen
Streitigkeiten, berät ihre Mitglieder zu Fragen der Berufspflichten und – um dies nicht
zu vergessen, betreut die Rechtsanwaltsfachangestellten, die sich im
Ausbildungsverhältnis befinden“, betonte Justizminister Jochen Hartloff anlässlich der
Verabschiedung des scheidenden Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer Koblenz,
Norbert Westenberger.
15 Jahre lang habe Norbert Westenberger an der Spitze der Rechtsanwaltskammern
für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz gestanden und eine erfolgreiche Arbeit
geleistet.
„Sie haben mit großem Erfolg die Interessen von zuletzt über 3.300
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vertreten. Im Mai dieses Jahres haben Sie Ihr
Amt an Friedrich Jansen übergeben. Der heutige Festakt gibt Gelegenheit, Ihre
großen Verdienste, sehr geehrter Herr Westenberger, angemessen zu würdigen und
Ihnen im Namen der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz Dank zu sagen. Zugleich
freue ich mich über die Gelegenheit, Ihnen, sehr geehrter Herr Jansen, zu Ihrem
neuen Amt zu gratulieren und Ihnen alles Gute und eine glückliche Hand zu
wünschen“, betonte Hartloff.

News

Video

Fotowettbewerb