Rheinland-Pfalz bemängelt zu wenig Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung

Bundesregierung bleibt Erklärung schuldig
Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat in Mainz die geplante
Regelung der Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung als einen
„zahnlosen Tiger“ bezeichnet. „Bei dem jetzt bekannt gewordenen Gesamtpaket der
Bundesregierung kann man den Eindruck gewinnen, dass den verantwortlichen
Stellen leider kurz vor der Ziellinie die Puste ausgegangen ist“, betonte Hartloff.
Hintergrund ist, dass nach einem bekannt gewordenen Eckpunktepapier des
Bundesjustizministeriums künftig nur für telefonisch geschlossene Verträge über
sogenannte Gewinnspieldienste ein gesetzliches Formerfordernis, d.h. ein Vertrag in
Textform, gelten soll. Für die übrigen Verträge bliebe es dabei, dass eine vorherige
mündliche Einwilligung der Verbraucherin oder des Verbrauchers in Werbeanrufe
genügt. Deren Vorliegen wird von unseriösen Anbietern häufig einfach behauptet.
„Rheinland-Pfalz fordert bereits seit 2008 im Bundesrat, dass alle Verträge im
Zusammenhang mit unlauterer Telefonwerbung nur Gültigkeit erlangen, wenn der
Verbraucher den Vertrag im Nachgang an das Telefonat innerhalb von zwei Wochen
in Textform bestätigt. Diese sogenannte Bestätigungslösung würde die Beweislast,
dass es sich um einen unerlaubten Werbeanruf handelt, deutlich zugunsten der
Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern.
„Das Eckpunktepapier selbst spricht von einer Warnfunktion. Dennoch scheint die
Bundesregierung der Ansicht zu sein, dass bei allen anderen Verträgen angerufene
Personen diese Warnung nicht benötigten. Warum die Bundesregierung hier nicht
tätig wird, erschließt sich nicht und wird auch nicht näher erläutert“, so der Minister.
„Wenn ein potentieller Kunde am Telefon massiv bedrängt wird und im Anschluss ein
Vertragsschluss behauptet wird, darf es keinen Unterschied machen, ob es sich um
ein Gewinnspiel oder ein sonstiges nicht gewolltes Rechtsgeschäft handelt. Alles
andere ist nur eine akademische Debatte, die man führen kann, die aber keinem
Verbraucher hilft“, unterstrich Hartloff.
Positiv bewertete der Minister die geplante Erhöhung des Bußgeldrahmens bei
unerlaubten Werbeanrufen von 50.000 auf 300.000 Euro. Auch sei die Ausweitung der
„Bußgeldbewehrung“ auf automatisierte Werbeanrufe zu begrüßen. Unseriöse
Marketingunternehmen setzen in zunehmendem Maße automatische Anrufmaschinen
ein. In einem zehnmonatigen Untersuchungszeitraum hat die Bundesnetzagentur
2010 bundesweit mehr als 40.000 Beschwerden über derartige Anrufe registriert. Die
Verbraucherzentralen haben nach eigenen Angaben zwischen März und November
2010 fast 80.000 Beschwerden wegen unerwünschter Werbeanrufe registriert.

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