Sicheres Spielzeug unter dem Weihnachtsbaum
Hartloff und Höfken: „11 Prozent der untersuchten Spielzeuge sind
mangelhaft“
„Unter dem Weihnachtsbaum soll nur sicheres Spielzeug liegen“, stellen
Verbraucherschutzminister Hartloff und Umweltministerin Höfken fest. Hier sei zuerst
der Handel in der Pflicht, aber: „Alle, die Spielzeug kaufen, sollten in jedem Fall genau
und kritisch hinschauen. Viele Mängel sind schon mit bloßem Auge und der eigenen
Nase zu erkennen.“
„Spielzeug wird in Rheinland-Pfalz in Stichproben regelmäßig untersucht. Im
Landesuntersuchungsamt finden chemisch-stoffliche Untersuchungen und im
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht finden im
Wesentlichen physikalische Prüfungen, wie zum Beispiel zur mechanischen
Belastbarkeit, statt“, so Höfken.
Das Umweltministerium hat aktuell Schwerpunktuntersuchungen im Rahmen der
Gewerbeaufsicht bei den SGDen durchgeführt. 347 Spielwaren hat das
Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz bisher in 2011 abschließend
untersucht. Untersuchungen wurden in diesem Jahr unter amderem auf Azofarbstoffe
und Dispersionsfarbstoffe in Spielwaren mit Textilanteil, Formaldehyd in
Holzspielzeug, Weichmacher in Spielzeug aus Weichkunststoff, Schwermetalle in
Buntstiften und Tuschfarben, Benzol in Fasermalern und polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK) durchgeführt.
„38, rund elf Prozent, der 347 untersuchten Spielzeuge waren mangelhaft verarbeitet
oder enthielten gesundheitsschädliche Stoffe. Weitere sieben dieser untersuchten
Spielzeuge wurden beanstandet, weil sie falsch oder unzureichend gekennzeichnet
waren“, so Hartloff.
Die in den Struktur- und Genehmigungsdirektionen angesiedelte Gewerbeaufsicht
überprüft bei ihren Marktkontrollen Produkte, darunter Spielzeug, bei Herstellern,
Importeuren und im Handel auf mögliche physikalische Gefahren. Sofern sich bei
Produkten Verdachtsmomente ergeben, die nur mittels einer labortechnischen
Untersuchung überprüft werden können, unterzieht die Geräteuntersuchungsstelle im
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) diese einer
vertiefenden Prüfung.
Allein bis November diesen Jahres gingen der Gewerbeaufsicht 720 EUSchnellmitteilungen,
ein großer Teil davon zu Spielzeug, zu. Neben den
eigeninitiierten Stichproben bei verschieden Marktakteuren, wurde auch diesen
Meldungen durch die Bedarfsgegenständeüberwachung und die Gewerbeaufsicht
nachgegangen. Bei fast der Hälfte der 54 seitens der Geräteuntersuchungsstelle
vertiefend geprüften Spielzeugen wurden die verschiedensten Mängel festgestellt und
entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Bei zwei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern
wurde der Handel als präventive Maßnahme über die bereits in Kraft getretenen und
noch anstehenden gesetzlichen Änderungen im Hinblick auf Spielzeug informiert.
Da gerade in der Vorweihnachtszeit das Angebot und die Nachfrage an Spielzeug
erheblich steigt, wurde zudem bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
bereits eine schwerpunktartige Überprüfung dieser Produktgruppe durchgeführt. Im
Bereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd steht ein derartiges Projekt an.
Weitergehende Informationen:
Tipps für den Spielwarenkauf
Hier stinkt’s! – Die eigenen Sinne benutzen
Die Untersuchungen im LUA zeigen immer wieder, dass ein Zusammenhang zwischen hartnäckigem
chemischem Geruch und dem Vorhandensein gefährlicher Stoffe besteht. Lösungsmittel beispielsweise
verströmen häufig einen unangenehmen stechenden Geruch. Nach Teer und Mottenkugeln riechen die
gefährlichen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, kurz PAK. PAK werden als
krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. Tipp: Riechen Sie schon im Laden an Spielsachen.
Wenn sie stark chemisch riechen, sollte das entsprechende Spielzeug im Regal stehen bleiben.
Autsch! Scharfe Kanten und ablösbare Teile
Eine große Gefahr für Kleinkinder sind Teile, die sie verschlucken können. An Spielwaren dürfen sich
keine kleinen Teile leicht ablösen lassen . Tipp: Prüfen Sie schon im Laden, ob Teddys Knopfaugen
und die Räder am Bollerwagen richtig befestigt sind. Verletzen können sich Kinder auch an scharfen
oder spröden Kanten von Holzspielzeug. Prüfen Sie ferner, ob das Spielzeug über eine
Bedienungsanleitung und ggfls. Warnhinweise in deutscher Sprache verfügt. Auch ist bei Spielzeug im
Niedrigstpreissegment vermehrt mit unsicheren Produkten zu rechnen.
Orientierung im Schilderwald: Welches Prüfsiegel garantiert Sicherheit?
Siegel ist nicht gleich Siegel. Weihnachtseinkäufer sollten auf das GS-Zeichen für „Geprüfte
Sicherheit“ vertrauen. Es garantiert, dass eine Ware von einem unabhängigen Dritten getestet wurde.
Vergeben wird es von anerkannten Stellen, die immer namentlich auf dem Siegel genannt sind, wie
beispielsweise dem TÜV.
Das Zeichen für den Öko Tex Standard 100 findet sich häufig auf Plüschtieren und garantiert, dass bei
Textilien die Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden. Das europäische CE-Zeichen dagegen
ist die Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Spielzeug in Europa und dient dem freien
Warenverkehr innerhalb Europas. Als Kriterium für ein sicheres Produkt ist es allerdings nur wenig
geeignet, da im Regelfall – abhängig von Gefährdungspotential des Spielzeuges – das CE-Zeichen
vom Hersteller selbst vergeben wird und im Gegensatz zum GS-Zeichen, keine Prüfung durch eine
unabhängige Prüfstelle erfolgt ist.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de
